Wie seitens des OVM in einer OTS-Aussendung vom 10.6.2020 richtigerweise festgehalten wurde, hat ein Versicherer bei unberechtigter Leistungsablehnung oder in anderen Fällen des Verzugs zwingend Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Verzug tritt immer dann ein, wenn eine Leistung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wird, wobei die Fälligkeit in Versicherungsfällen gemäß $ 11 Abs 1 VersVG…